Skip to content

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

 

1. Anmeldung

  • Das Anmeldefenster ist geöffnet vom 22. April bis und mit 05. Juli 2026.
  • Wir haben Kapazität für ca. 40 Chöre, bei mehr Anmeldungen gilt das «First Come, First Served»-Prinzip.
  • Das individuelle Tagesprogramm wird im Herbst 2026 kommuniziert.
  • Bitte beachtet die Fälligkeit der Gebühren im Abschnitt «Kosten».

2. Kosten

Die definitive Teilnahme wird nach dem Erhalt der Anmeldegebühr bestätigt. Die Rechnung für die Festkarten wird im Januar 2027 versendet.

Erwachsenenchöre

  • Mit der Anmeldung wird die Anmeldegebühr von 100 CHF pro Chor fällig.
  • Die Festkarte kostet 50 CHF pro Person (Chormitglied oder Chorleitung) und enthält neben dem oben beschriebenen Tagesprogramm eine Mahlzeit mit einem Getränk. Zudem ist die Festkarte ein Ticket zu einigen anderen Konzerten und Unterhaltungsprogrammen.
  • Mitgliedschöre des Verbands Chöre Innerschweiz (CIS) erhalten einen Rabatt von 5 CHF pro Chormitglied.

Kinder- und Jugendchöre

  • Kinder- und Jugendchöre bezahlen eine einmalige Anmeldegebühr von 300 CHF pro Chor.

Wird eine Zahlungsfrist überschritten, erfolgt einmalig eine Mahnung. Wird die Rechnung nach Mahnfrist nicht bezahlt, wird der Chor von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Rechnung bleibt dabei weiterhin fällig.


3. Änderungen

Die Anmeldung ist verbindlich. Die Teilnehmerzahl kann bis November 2026 korrigiert werden.

Nur ausserordentliche Gründe berechtigen zu einer Abmeldung des Chores. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen (z.B. E-Mail) und hat folgende Kostenfolgen.

  • Abmeldungen bis zum 24. Dezember 2026 wird eine Unkostengebühr in der Höhe von 100 CHF in Rechnung gestellt.
  • Abmeldungen zwischen dem 25. Dezember 2026 und dem 23. März 2027 werden 50% der Kosten in Rechnung gestellt.
  • Abmeldungen ab dem 24. März 2027 werden vollständig berechnet.

4. Rechtliches

  • Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
  • Alle aufgeführten Werke werden dem Veranstalter mitgeteilt. Der Veranstalter meldet die gesamte Werkliste des Chorevents der SUISA weiter.

5. Datenschutz

Am Chorevent werden Fotos und Videos gemacht. Die Chöre sind einverstanden, dass von allen Mitgliedern Aufnahmen gemacht werden dürfen. Der Verein Chorevent darf die Aufnahmen auf allen seinen Kanälen verwenden (z.B. Webseite, Social Media, Flyer), auch für zukünftige Ausgaben des Chorevents. Medienberichterstattung ist ebenfalls möglich.

Die eingereichten persönlichen Daten der Chöre werden digital verarbeitet und gespeichert (z.B. auf Diensten von Microsoft).